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Lohnsteuer-Jahresausgleich,
Einkommensteuererklärungen und Steuererklärungen
aller Art per eMail, Fax, Post oder Telefon |
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Ich biete Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lohnsteuer-Jahresausgleich,
Einkommensteuererklärung, Steuererklärungen aller Art oder
auch Ihre Buchhaltung schnell und bequem von mir erstellen zu lassen.
Die Kommunikation kann selbstverständlich mittels moderner Medien
per eMail (PDF-Dateien) Fax, Post oder Telefon erfolgen. |
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Hiermit biete ich Ihnen in allen Regionen Deutschlands meinen neuen
Internet-Dienst zur Erstellung des jährlichen Lohnsteuer-Jahresausgleiches
oder auch anderer Steuererklärungen an. Ich bin auch bereit,
Ihren Jahresabschluss und Ihre kompletten Steuererklärungen aufgrund
Ihrer Buchführung zu erstellen. Auch Ihre Buchführung würde
ich gerne erstellen, sofern Sie mir per PDF-Datei oder Post Ihre Belege
zur Verfügung stellen. Meine Leistungen sind fachlich kompetent
und für Sie schnell und bequem vom "Sessel" aus in
Anspruch zu nehmen. Ich erstelle Ihre Steuererklärungen aufgrund
Ihrer Angaben und Unterlagen und sende diese von Ihnen unterschriftlich
vollzogen auf Wunsch auch direkt ans Finanzamt. |
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Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch eine Berechnung
der voraussichtlichen Steuererstattung. |
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Ergänzende Fragen zu den von Ihnen zur Verfügung gestellten
Unterlagen erfolgen per eMail, Telefon, Fax oder ggf. auch per Brief.
Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Keine lästige Terminvereinbarung,
Terminvorbereitung, Terminwahrnehmung, Fahrzeit oder Freistellung
von der Arbeit, weil die Geschäftszeit des Steuerberaters nicht
mit Ihrer Arbeitszeit in Einklang zu bringen ist. Online bin ich für
Sie in der Regel 24 Stunden per eMail erreichbar, auch oft am Wochenende. |
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In der Regel erhalten Sie sogar schon am Wochenende ein Honorarangebot,
sofern Sie mir das auf meiner Seite vorbereitete Online-Formular ausfüllen
und übersenden. Das Honorarangebot ist natürlich für
Sie unverbindlich und völlig kostenlos. |
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Ihr Vertrauen ist mir wichtig, deshalb haben Sie auch innerhalb
der üblichen Bürozeiten telefonisch unter 030 793 40 51
die Möglichkeit, Fragen zu dem Ablauf der Beauftragung oder zum
Honorar zu stellen. Selbstverständlich können Sie Ihre Anfrage
auch per eMail oder Fax (siehe Impressum) stellen. Steuerliche Fragen
können in der Regel jedoch nicht vor Auftragserteilung erteilt
werden. Ich bitte hier um Verständnis. |
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Mit meiner Beauftragung gehen Sie keinerlei Risiko ein, da die Honorarzahlung
erst 14 Tage nach Übersendung der fertigen Steuererklärung
oder Leistung fällig wird. |
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Gemäß § 24 Abs.1 Nr.1 StBGebV wird die Einkommensteuererklärung
ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gefertigt. |
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Gemäß § 27 Abs.1 StBGebV wird der Überschuss
der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit ermittelt. |
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Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet von Berlin haben, stehe
ich Ihnen nach Vereinbarung auch innerhalb der gewöhnlichen Praxiszeiten
persönlich zur Verfügung. |
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