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Warum
mobile Steuerberatung? |
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| Dienstleistungswüste Deutschland? Nein danke. Gerade
in punkto Dienstleistung am Kunden hat Deutschland einen großen
Nachholbedarf. Deshalb bin ich im Interesse meiner Mandanten und potenzieller
neuer Mandanten gern bereit, neue Wege zu gehen und bei Bedarf, gern
vor Ort präsent zu sein. Im übrigen ist diese Idee wohl
nicht ganz neu. Vor 20-30 Jahren war es Gang und Gäbe, dass der
Sachbearbeiter regelmäßig einmal im Monat vor Ort erschien,
die bearbeiteten Unterlagen gebracht und die neuen Unterlagen abgeholt
hat. Bei dieser Gelegenheit bestand auch die Möglichkeit, in
einem kurzen Gespräch aufgelaufene steuerliche Fragen direkt
von Angesicht zu Angesicht zu besprechen. Diese im Verlauf des „Wirtschaftswunders“
verloren gegangene Praxis im Umgang mit Mandanten, wird von mir wieder
aufgegriffen und gepflegt. |
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Warum
einen Steuerberater beauftragen? |
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| Nach Pressemeldungen werden ca. 60 % der Steuergesetze und Steuerfachliteratur weltweit durch Deutschland produziert. Egal, wie man persönlich dazu steht,
es ist einfach so und deshalb unklug, diesen Tatbestand zu ignorieren.
Trotz entstehender Kosten lohnt sich in der überwiegenden Mehrzahl
der Steuerfälle die Einschaltung eines rechtskundigen und qualifizierten
Steuerberaters für den Steuerpflichtigen. Der Steuerzahler stellt
auf jeden Fall sicher, keine Fehler zu begehen und die vielfältigen
Möglichkeiten der Steuerersparnis auszunutzen, denn der Steuerberater
ist in der Regel stets auf dem neuesten Stand der Gesetze und der
Steuerrechtsprechung. Keine Steuersoftware vermag diese individuelle
Arbeit zu leisten. Allein die verschiedenen und für den Laien
doch sehr ähnlich klingenden Begriffsbestimmungen wie z.B. Einnahmen,
Einkünfte, Einkommen und zu versteuerndes Einkommen, bedürfen
der fachlichen Kenntnis, um ggf. ein Steuerprogramm wirksam anwenden
zu können. |
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Was
kostet mich ein Steuerberater? |
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| Grundsätzlich ist die Honorarerhebung bundesweit durch eine
einheitliche Steuerberater-Gebührenverordnung geregelt. Jeder
Steuerberater ist verpflichtet, sich an die vorgegebenen Rahmensätze
zu halten, hat aber innerhalb der Gebührenordnung einen erheblichen
Spielraum. |
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| Mein Honorarbeispiel für
die Erstellung einer Einkommensteuererklärung: |
| Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von 30.166,00
€ |
| 1/10 Gebühr gemäß § 24 Abs.
1, Ziffer 1 |
83,00 € |
| (der Gebührenrahmen geht von 1-6/10) |
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| Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit von 31.444,00
€ |
| 1/20 Gebühr gemäß § 27 Abs.1 |
41,50 € |
| (der Gebührenrahmen geht von 1-12/20) |
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124,50 € |
| 16 % Umsatzsteuer |
+ 19,92 € |
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144,42 € |
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| Voraussetzung für die Ansetzung des Mindestsatzes ist die Vorlage
von ordentlichen Unterlagen und keine komplizierten steuerrechtlichen
Tatbestände. Gerne unterbreite ich Ihnen nach Sichtung Ihrer
Unterlagen einen verbindlichen Kostenvoranschlag. |
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Welche
Vorteile habe ich als Mandant noch? |
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Keine lästige Terminvereinbarung um persönlich steuerrechtliche
Fragen zu klären |
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Keine Parkprobleme und zeitraubende Suche |
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Keine unnötigen Wartezeiten trotz Terminvereinbarung |
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Belege kann ich dem Steuerberater ggf. sofort vorlegen, es werden
Porto- oder Faxkosten gespart |
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Ich kann mich mehr auf das Wesentliche, nämlich der Widmung
meines Betriebes oder Einkommenserwerb konzentrieren. |
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